Meilenstein

Ein Meilenstein: Der Beruf "Psychologische/r Berater/in" ist erstmals in BERUFENET und der KldB

Meilenstein: Beruf Psychologische/r Berater/in in BERUFENET und KldB - Akademie Psychologischer Berater

Der Beruf "Psychologische/r Berater/in" ist erstmals in BERUFENET beschrieben und in die Klassifikation der Berufe (KldB) eingeordnet. Angestoßen und beantragt hat diesen Schritt der Verband Psychologischer Berater (VpsyB e. V.) unter seiner Präsidentin Hon.-Prof. Sandra Neumayr-Sopp, der leitenden Dozentin der Akademie Psychologischer Berater.

Überblick

Was genau ist passiert?

Bisher gab es keine neutrale, öffentlich verantwortete Beschreibung des Berufs der psychologischen Beraterin und des psychologischen Beraters. Wer sich informieren wollte, fand vor allem die Darstellungen einzelner Anbieter, und diese fielen sehr unterschiedlich aus.

Das hat sich jetzt geändert. Auf Initiative und Antrag des VpsyB wurde der Beruf in BERUFENET aufgenommen und beschrieben sowie in die Klassifikation der Berufe (KldB) eingeordnet. Damit ist der Beruf erstmals bundesweit einheitlich und amtlich beschrieben.

Die ausführliche Meldung des VpsyB finden Sie hier.

Bedeutung

Warum das ein Meilenstein ist

Eine neutrale Beschreibung

In BERUFENET ist erstmals nachzulesen, was psychologische Beraterinnen und Berater tun, unabhängig von einzelnen Anbietern.

Ein fester Platz in der Systematik

Mit der Einordnung in die KldB ist der Beruf Teil der amtlichen Ordnung der Berufe in Deutschland. Das schafft Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit.

Sichtbarkeit

Der Beruf ist öffentlich auffindbar, für Ratsuchende, für Menschen in beruflicher Neuorientierung sowie für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Eine Grundlage für die Zukunft

BERUFENET und KldB bieten einen gemeinsamen Bezugsrahmen, auf dem Qualitätssicherung und Professionalisierung aufbauen können.

Beteiligte

Gemeinsam ins Rollen gebracht

Hon.-Prof. Sandra Neumayr-Sopp hat die Aufnahme in BERUFENET und die Einordnung in die KldB als Präsidentin des VpsyB gemeinsam mit dem Team des Verbands angestoßen, beantragt und fachlich begleitet. Als leitende Dozentin der Akademie Psychologischer Berater gibt sie dieses Wissen um das Berufsbild unmittelbar an ihre Studierenden weiter.

"Seit über 25 Jahren arbeite ich in der psychologischen Beratung, und seit 2012 setzen wir uns mit dem VpsyB dafür ein, dass dieser Beruf sichtbar wird. Dass er jetzt in BERUFENET beschrieben und in der KldB eingeordnet ist, erfüllt mich mit großer Dankbarkeit und Freude. Mein herzlicher Dank gilt dem Team des VpsyB und allen, die diesen Weg mit uns gegangen sind. Das ist ein wichtiger Schritt, und wir gehen ihn weiter."

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Welche Rolle hatte der VpsyB bei der Aufnahme in BERUFENET und der Einordnung in die KldB?

Der Verband Psychologischer Berater (VpsyB e. V.) hat die Aufnahme angestoßen, förmlich beantragt und fachlich begleitet.

Wer an der Akademie Psychologischer Berater hat die Aufnahme in BERUFENET und die KldB ins Rollen gebracht?

Hon.-Prof. Sandra Neumayr-Sopp, leitende Dozentin der Akademie und Präsidentin des VpsyB. Sie hat den Schritt gemeinsam mit dem Team des VpsyB angestoßen und beantragt.

Was ist BERUFENET, in dem der vom VpsyB vertretene Beruf jetzt beschrieben ist?

BERUFENET ist ein offizielles Berufsinformationsportal. Es beschreibt Berufe neutral und bundesweit einheitlich, unter anderem ihre Tätigkeiten und Einsatzfelder. Für psychologische Beraterinnen und Berater gibt es damit erstmals eine öffentlich verantwortete Beschreibung, die nicht von einzelnen Anbietern stammt.

Was bedeutet die Einordnung in die KldB für den Beruf, für den die Akademie ausbildet?

Die Klassifikation der Berufe (KldB) ist die amtliche Systematik, nach der Berufe in Deutschland einheitlich geordnet werden. Mit der Einordnung hat der Beruf "Psychologische/r Berater/in" einen festen Platz in dieser Systematik. Das schafft Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit.

Warum spricht der VpsyB bei BERUFENET und KldB von einem Meilenstein?

Bisher gab es keine neutrale, amtliche Beschreibung des Berufs, und das Berufsbild war uneinheitlich geprägt. Mit BERUFENET und der KldB liegt erstmals ein gemeinsamer, verbindlicher Bezugsrahmen vor. Er bietet eine belastbare Grundlage für Qualitätssicherung und Professionalisierung.

Ist der Beruf durch BERUFENET und die KldB gesetzlich geschützt, wie der VpsyB es anstrebt?

Nein. BERUFENET und die KldB beschreiben und ordnen den Beruf ein, sie begründen aber keinen gesetzlichen Titelschutz. Der VpsyB setzt sich weiter dafür ein, das Berufsbild dauerhaft zu etablieren und zu schützen.

Persönlich kennenlernen

Lernen Sie uns persönlich kennen

Ob die Akademie Psychologischer Berater zu Ihnen passt, klären wir am besten im Gespräch. Im Informationsgespräch sprechen wir über Ihre persönlichen Voraussetzungen, die Unterschiede zwischen den Ausbildungs- und Weiterbildungswegen und organisatorische Fragen. So erfahren Sie, welcher Weg zu Ihren Zielen passt.

Kontakt aufnehmen Schreiben Sie uns Ihre Fragen. Informationsgespräch vereinbaren Kostenlos und unverbindlich kennenlernen.

Geben Sie einen beliebigen Suchbegriff ein oder wählen Sie ein häufiges Thema.

Alle häufigen Fragen ansehen →